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Protest gegen das Handels- und Investitionschutzabkommen CETA

Mit einer Aktion am gestrigen Montag in Ebersberg hat das lokale CETA-Bündnis gegen das Handels- und Investitionschutzabkommen der EU mit Kanada (CETA) protestiert.

19.09.2022

Mit einer Aktion am gestrigen Montag in Ebersberg hat das lokale CETA-Bündnis gegen das Handels- und Investitionschutzabkommen der EU mit Kanada (CETA) protestiert. Unter anderem wurde die Forderung "CETA nicht zu ratifizieren" an die SPD Abgeordnete Doris Rauscher übergeben.

Das Handelsabkommen zwischen Europa und Kanada wurde vom Europaparlament u.a. mit der Stimme der CSU-Abgeordneten Frau Dr. Niebler vorläufig in Kraft gesetzt. Jetzt soll es nach der Sommerpause des Parlaments vom Bundestag und Bundesrat endgültig ratifiziert werden. Das Abkommen hat weitreichende Auswirkungen auf verschiedenste Bereiche unseres Lebens. Klima- und Nachhaltigskeitsziele werden Konzerninteressen untergeordnet. Desweiteren entsteht ein Dumpingwettbewerb in der Landwirtschaft, der die bäuerlichen Betriebe gefährdet.

"Die geplante vollständige Ratifizierung von CETA würde die einseitigen Sonderklagerechte für Investoren massiv ausweiten. Darüber hinaus ist die im Vertrag verankerte Sondergerichtsbarkeit ICS (Investment Court System) eine Gefahr für die souveräne Politikgestaltung. Demokratisch beschlossene Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen oder die Anhebung von Sozialstandards könnten durch Klagen mit hohen Schadenersatzforderungen untergraben werden" sso Rosi Reindl, Sprecherin des Bündnisses.

"Wenn wir nicht zulassen wollen, dass Mensch und Umwelt unter die Räder geraten, müssen wir endlich den Wechsel schaffen zu einer Handelspolitik die die Interessen der Menschen und des Planeten in den Vordergrund stellt. Mit CETA ist das nicht möglich" ergänzt sie.

Eine Ratifizierung ist faktisch endgültig, nicht rücknehmbar oder modifizierbar. Selbst wenn die Verträge gekündigt werden hätten Konzerne noch weitere 20 Jahre die Möglichkeit zu klagen. Wie sich das Auswirkt sehen wir bereits an den Strafzahlungen in Milliardenhöhe die Deutschland aufgrund des Energiecharta-Vertrags an Konzerne bezahlt der das gleiche Klagerecht enthält wie CETA. Das können auch keine Anhänge und Interpretationserklärungen abmildern, da sie rechtlich nicht bindend sind.