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Artenschutz

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Faktencheck zu den Baumfällungen des BFW Kirchseeon

Zum Jahreswechsel wurde vom Berufsförderungswerk (BFW) Kirchseeon in einer Nacht- und Nebelaktion ein wertvoller Buchenhain gefällt. Nachfolgend ein Faktencheck der Kreisgruppe Ebersberg des BUND Naturschutz:

10.01.2021     Um sich ein genaueres Bild von der Situation zu machen, wurde vom BUND Naturschutz (BN) eine Vielzahl von Fragen an die Gemeinde und an das Berufsförderungswerk (BFW) gestellt.

Das BFW in Kirchseeon ist eine gGmbH - eine gemein - nützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die zu 96,34 Prozent der deutschen Rentenversicherung gehört. Diese gGmbH hat vor nunmehr 50 Jahren auf fremdem Grund auf Erbpachtbasis den Gebäudekomplex des BFW gebaut. Die ältesten Bäume standen damals sicherlich schon mehrere Jahrzehnte und wurden damals nicht Opfer der Baumaßnahme.

Da bei Erbbaurecht-Verträgen alle Dinge, die mit dem Grundstück verbunden sind, dem Eigentümer des Grundstücks gehören, wollte der BN wissen, ob es aus diesem Erbbauvertrag oder bei der Baugenehmigung für das BFW von 1970 "Auflagen hinsichtlich des Schutzes von Bäumen bzw. zu treffender Ausgleichsmaßnahmen" gibt.

Das war sicherlich eine heikle Frage zuviel. Zwei Tage nachdem die Frage nach dem Schutz der Bäume schriftlich abgegeben worden war, wurde vom BFW in einer panikartigen Reaktion der Auftrag zum Fällen von mehr als 100 Bäumen gegeben. Die Fällung selbst wurde dann zwischen Weihnachten und Neujahr durchgeführt.

BN-Vertreter haben daraufhin bei der Gemeinderatssitzung am 4.1.2021 nicht eine "Geldbuße von bis zu 500 000 Euro gefordert", wie es in der ESZ hieß, sondern folgende Frage gestellt:

  • "Ich möchte wissen, ob die Gemeinde aufgrund der Schwere und Vorsätzlichkeit eine Geldbuße veranlaßt, die bis maximal 500.000,- €uro gehen kann? Dies ist der Betrag, der in der Kirchseeoner Baumschutzsatzung so vorgesehen ist."

Das wäre natürlich eine heikle Situation. Denn wenn niemand persönlich eine solche Geldbuße zahlen würde, müßte die Arbeitnehmerschaft indirekt über ihre Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für diese Geldbuße selbst aufkommen.

Dem BN geht es hier nicht nur um die Bäume sondern es geht uns vor allem auch darum, dass bei diesem Vorgang von der Gemeinde Kirchseeon nicht die Möglichkeit genutzt wurde, durch entsprechende Entscheidungen ein Zeichen zu setzen, dass sie es mit ihrem Bekenntnis zum "Klimabündnis Ebersberg" zur "Energiewende 2030" zu ihrer Mitgliedschaft bei der "Verkehrs-Allianz B 304" nicht mit einem Lippenbekenntnis bewenden lassen will.

Bäume zu opfern für zusätzliche Parkplätze - das ist für den BN ein Anachronismus in Zeiten des Klimawandels. Die Kreisgruppe Ebersberg des BN hat in diesem Sinne den Vorschlag für ein Mobilitätskonzept "Mobilität neu denken" entwickelt, das den Gemeinderatsmitgliedern, dem Bürgermeister und dem BFW vorliegt. Damit ließe sich der Bedarf von weiteren Parkplätzen überflüssig machen.

Mit naturverbundenen Grüßen

Olaf Rautenberg
Kreisvorsitzender des BUND Naturschutz Ebersberg
Lehrer-Schwab-Gasse 2
85560 Ebersberg
Privat Tel.: 08092 / 7523